Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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nothwendig sind. Nach dem genehmigten allgemeinen Plane beginnt die Erweiterung an 
der Eisenbahn zwischen Cannstatt und der Wagenwerkstätte und zieht sich entlang der 
südwestlichen Grenze des bisherigen Werkstätteareals auf den Gewanden Seelbergwiesen 
und Altwasser bis zu der Vicinalstraße nach Untertürkheim Nro. 4. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen- 
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 15. Febrnar 1891. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid. 
Sekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Berrchtigung einer Lehraustalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
tefähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
Vom 10. Februar 1891. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 3 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 15. Januar 1891, betreffend die Berechtig- 
ung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 10. Februar 1891. 
Schmid. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Der unter Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt stehenden (1) höheren Bürgerschule der Talmud= 
Tora zu Hamburg ist gestattet worden, wissenschaftliche Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen
	        
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