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zu Cholerazeiten durch ein Ch. as., ctwaiger Todesfälle an der epidemisch (endemisch) auf-
tretenden, sogenannten bösartigen Ruhr durch ein R zu bezeichnen.
6a. Uebertragbare Thierkrankheiten. Etwaige Todesfälle an Tollwuth (W),
Milzbrand (Mb), Rotz (Rz), Trichinose (Tr) sind hier einzutragen.
7a. Tuberkulose. Die Todesfälle an „Tuberkulose“ — ohne nähere Bezeichnung des haupt-
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sächlich erkrankten Organs — sind unter a aufzunehmen. Auch die Todesfälle in Folge
von Lungenblutsturz, Bluthusten sind als durch Lungenschwindsucht bedingt anzusehen, mit-
hin unter a zu führen.
Unter 7b sind die durch Tuberkulose anderer Organe als der Lungen — z. B. der
Knochen, der Hirnhaut, des Kehlkopfs, des Darms — bedingten Todesfälle einzureihen.
Darmschwindsucht (tabes meseraica) soll als gleichbedentend mit Darmtuberkulose, Kehl-
kopfsschwindsucht als gleichbedeutend mit Kehlkopfstuberkulose angesehen werden.
Lungenentzündung (croupöse). Es kommt darauf an, hauptsächlich die Zahl der
Sterbefälle an der sogenannten croupösen Lungenentzündung, welche als selbstständige Krank-
heit auftritt, zu erfahren. Wo daher die Form der tödtlich verlaufenen Lungenentzündung
angegeben ist, sind für diese Spalte nur die gedachten Fälle zu verwerthen. Todesfälle an
„Lungenentzündung“ ohne nähere Bezeichnung sind hier zu zählen.
Sonstige entzündliche Krankheiten der Athmungsorgane. Hierunter sind ver-
standen die entzündlichen Krankheiten des Kehlkopfs, der Luftröhren, des Brustfells (Rippen-
fells) und der Lungen, ausschließlich der unter 8 und 7 a bereits aufgeführten Todesursachen.
. Magen= und Darmkatarrh: Atrophie der Kinder. Todesfälle an Durchfall,
Brechdurchfall, Brechruhr, einheimischer Cholera, sowie an der nicht epidemischen Ruhr
sind hier mitzuzählen.
Wird bei Kindern „Atrophie“ (Abzehrung) als Todesursache angegeben, so erfolgt
ebenfalls die Eintragung unter Nro. 10, da dieses sehr häufig eingetragene Leiden in der
Regel durch Magen= und Darmkatarrhe verursacht wird.
.l-a) Kindbettfieber, b) andere Folgen der Geburt oder des Kindbetts. Die
in Folge einer Fehlgeburt eintretenden Todesfälle sind den in Folge einer rechtzeitig er-
folgten Geburt eingetretenen gleich zu achten und unter Nro. 11 a bezw. b mitzuzählen.
. Neubildungen. Die Todesfälle in Folge von Neubildungen an inneren oder äußeren
Körpertheilen, namentlich in Folge von Krebs oder krebsartigen Geschwülsten, sind hier
zu zählen.
Angeborene Lebensschwäche, Nur solche Todesfälle schwächlicher Kinder sind hier
zu zählen, welche im ersten Lebensmonate erfolgt sind. Auch die durch angeborene
Bildungsfehler bedingten Todesfälle sind als Folge einer Lebensschwäche zu erachten
und gehören innerhalb der genannten Altersgrenze zu Nro. 13.