Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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zu  Cholerazeiten  durch  ein  Ch.  as.,  ctwaiger  Todesfälle  an  der  epidemisch  (endemisch)  auftretenden,
  sogenannten  bösartigen  Ruhr  durch  ein  R  zu  bezeichnen.

6a.  Uebertragbare  Thierkrankheiten.  Etwaige  Todesfälle  an  Tollwuth  (W),

Milzbrand  (Mb),  Rotz  (Rz),  Trichinose  (Tr)  sind  hier  einzutragen.

7a.  Tuberkulose.  Die  Todesfälle  an  „Tuberkulose“  —  ohne  nähere  Bezeichnung  des  haupt-5



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sächlich  erkrankten  Organs  —  sind  unter  a  aufzunehmen.  Auch  die  Todesfälle  in  Folge
von  Lungenblutsturz,  Bluthusten  sind  als  durch  Lungenschwindsucht  bedingt  anzusehen,  mithin
  unter  a  zu  führen.

Unter  7b  sind  die  durch  Tuberkulose  anderer  Organe  als  der  Lungen  —  z.  B.  der
Knochen,  der  Hirnhaut,  des  Kehlkopfs,  des  Darms  —  bedingten  Todesfälle  einzureihen.
Darmschwindsucht  (tabes  meseraica)  soll  als  gleichbedentend  mit  Darmtuberkulose,  Kehlkopfsschwindsucht
  als  gleichbedeutend  mit  Kehlkopfstuberkulose  angesehen  werden.

Lungenentzündung  (croupöse).  Es  kommt  darauf  an,  hauptsächlich  die  Zahl  der
Sterbefälle  an  der  sogenannten  croupösen  Lungenentzündung,  welche  als  selbstständige  Krankheit
  auftritt,  zu  erfahren.  Wo  daher  die  Form  der  tödtlich  verlaufenen  Lungenentzündung
angegeben  ist,  sind  für  diese  Spalte  nur  die  gedachten  Fälle  zu  verwerthen.  Todesfälle  an
„Lungenentzündung“  ohne  nähere  Bezeichnung  sind  hier  zu  zählen.

Sonstige  entzündliche  Krankheiten  der  Athmungsorgane.  Hierunter  sind  verstanden
  die  entzündlichen  Krankheiten  des  Kehlkopfs,  der  Luftröhren,  des  Brustfells  (Rippenfells)
  und  der  Lungen,  ausschließlich  der  unter  8  und  7  a  bereits  aufgeführten  Todesursachen.

.  Magen=  und  Darmkatarrh:  Atrophie  der  Kinder.  Todesfälle  an  Durchfall,

Brechdurchfall,  Brechruhr,  einheimischer  Cholera,  sowie  an  der  nicht  epidemischen  Ruhr
sind  hier  mitzuzählen.

Wird  bei  Kindern  „Atrophie“  (Abzehrung)  als  Todesursache  angegeben,  so  erfolgt
ebenfalls  die  Eintragung  unter  Nro.  10,  da  dieses  sehr  häufig  eingetragene  Leiden  in  der
Regel  durch  Magen=  und  Darmkatarrhe  verursacht  wird.

.l-a)  Kindbettfieber,  b)  andere  Folgen  der  Geburt  oder  des  Kindbetts.  Die

in  Folge  einer  Fehlgeburt  eintretenden  Todesfälle  sind  den  in  Folge  einer  rechtzeitig  erfolgten
  Geburt  eingetretenen  gleich  zu  achten  und  unter  Nro.  11  a  bezw.  b  mitzuzählen.

.  Neubildungen.  Die  Todesfälle  in  Folge  von  Neubildungen  an  inneren  oder  äußeren

Körpertheilen,  namentlich  in  Folge  von  Krebs  oder  krebsartigen  Geschwülsten,  sind  hier
zu  zählen.

Angeborene  Lebensschwäche,  Nur  solche  Todesfälle  schwächlicher  Kinder  sind  hier
zu  zählen,  welche  im  ersten  Lebensmonate  erfolgt  sind.  Auch  die  durch  angeborene
Bildungsfehler  bedingten  Todesfälle  sind  als  Folge  einer  Lebensschwäche  zu  erachten
und  gehören  innerhalb  der  genannten  Altersgrenze  zu  Nro.  13.