Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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S. 
Schad von Mittelbiberach. Bestätigung des von dem Landgerichtspräsidenten a. D. Moriz 
Schad von Mittelbiberach in Ulm errichteten Familienstatuts. Bekanntmachung der I. Civil- 
kammer des Landgerichts zu Ulm vom 6. Februar 1891. 31. 
Schiedsgerichtsbeisitzer (. Unfallversicherung. 
Schiffahrt. Polizeiordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf dem Neckar. Bekanntmachungen 
des Ministeriums des Innern vom 26. März 1891. 52. und vom 28. Juli 1891. 250. 
Signalordnung für die Kettenschleppdampfer auf der Neckarstrecke Lauffen— Heilbronn. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 28. Juli 1891. 251. 
Schonzeit (. Hegezeit des Wildes 
Schulen. Maßregeln für die Schulen bei ansteckenden Krankheiten. Verfügung der Ministerien des 
Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 13. Juli 1891. 238. 
s. a. Ackerbauschulen. 
Schulbehörden (. Ortsschulbehörden. 
Schullehrer (#. Volksschullehrer. 
Schulkonferenzen s. Volksschullehrer. 
Schweine, Schweinefleisch s. Einfuhr. 
Staatseisenbahnen (#. Verkehrsanstalten, Zwangsenteignung. 
Standesamt. Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des 
Personenstandes und die Eheschließung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des 
Innern vom 17. April 1891. 51. Berichtigung. 209. 
s. a. Todesursachen. 
von Starkloff. Bestätigung des von Louise Freifrau von Starkloff in Stuttgart errichteten 
Familienstatuts. Bekanntmachung der I. Civilkammer des Landgerichts zu Stuttgart vom 
24. September 1891. 264. 
Ständeversammlung s. Landtag. 
Steuerwesen. Errichtung von Grenzsteuerämtern. Verfügung des Finanzministeriums vom 
20. Januar 1891. 11. 
Steuererhebung vom 1. April 1891 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
15. März 1891. 43. 
Stiftungen. Gesetz, betreffend die Verwaltung der Gemeinden, Stiftungen und Amtskörperschaften 
vom 21. Mai 1891. 103. 
Vollziehung dieses Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 18. November 
1891. 279. 
Stuttgart s. Gewerbegerichte. 
Strafrechtspflege. Ersatz der durch Ablieferungen an die Justizbehörden anderer deutscher Bun- 
desstaaten entstehenden baaren Auslagen. Verfügung der Ministerien der Justiz, des 
Innern und der Finanzen vom 21. März 1891. 47. 
Strafvollzug. Vollziehung der Freiheitsstrafen. Verfügung des Justizministeriums vom 3. April 
1891. 51.
	        
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