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W 9.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 18. April 1891.
Inhalt.
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend den Ersatz der durch Abtiesemingen
an die JustizZbehörden anderer deutscher Bundesstaaten entstehenden baaren Auslagen. Vom 21. März
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Vollziehung der Freiheitsstrafen. Vom 3. Iprif 554 —
Bekanntmachung des Ministeriums Innern, betreffend die Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei
auf dem Neckar. Vom 26. März 1891. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Priegswesens,
betreffend Aenderungen der Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich. Vom 31. März 1891. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Erlöschung der juristischen Persönlichkeit des
Erntevereins in Stuttgart. Vom 1. April 1891. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend
die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kleinkinderschule über der Pliensanbrücke in Eßlingen. Vom
9. April
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen,
betreffend den Ersatz der durch Ablieferungen an die Justizbehörden anderer deutscher Gundes-
staaten entstehenden baaren Auslagen.
Vom 21. März 1891.
Zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Behandlung der Ersatzforderungen für die
baaren Auslagen bei Ablieferungen von Seiten der württembergischen Behörden an die
Junstizbehörden anderer deutscher Dundesstaaten wird hiemit, indem gleichzeitig für
diese Fälle die §§. 5 ff. der Instruktion vom 22. Oktober 1846, betreffend den Ersatz
der durch die Auslieferung von Verbrechern an das Ausland entstandenen Kosten, Reg.-
Blatt S. 487 ff., ausdrücklich außer Wirkung gesetzt werden, Nachstehendes verfügt.