Full text : Handbuch des Völkerrechts Erster Band. (1)

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Königlich=  Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XXNM,.Stück.  München,  Mittwoch  den  3.  Mai  2309.

 

 

Allgemeine  Verordnungen.

 

(Die  Reise-Licenzen  für  die  könlsglichen  Landrichter,
  Landgerichts=  Assessoren  und  Aktuare  betreffend.)


Wir  Marimilian  Joseph,
don  Gottes  Guaden  König  von  Batiern.

Zur  Beseitigung  derjenigen  Anstaͤnde,  welche
  sich,  wegen  Ertheilung  der  Reise-ticenzem
für  das  Dienst-Hersonal  bei  den  tandgerichten,
  ergeben  haben,  wollen  Wir,  mit  Rücksiche
auf  die  demselben  obliegenden  Dienst  =  Ger
schäfte,  nachfolgende  Bestimmungen  rreffen:
)  die  tandrichter,  tandgerichts:  Assessorem
und  Aktuare,  welche  sich  auf  einige  Zeit
ron  der  angewiesenen  Ames=  Station  zu
entfernen  gedenken,  haben  sich  mit  ibren
Urlaubs-Gesuchen  jedesmal  an  die  vorgesezten
  General  Kreis-Kommissariate  zu
wenden
2)  wenn  die  Dauer  der  nachgesuchten  Ber
willigung  zu  einer  Reise  innerhalb  Unserer
  Staaten  sich  nicht  über  14  Tage  er:
streckr,  so  kann  dieselbe,  wenn  sonst  kein
Anstand  obwaltet,  von  den  General-Kreis-Kommissariaten

  ertheilt  und  ausgefertige,
zugleich  soll  aber  demjenigen  Appellarions=Gerichte,
  welchem  der  Bittesteller  als  Justiz=
  Beamter  untergeordnet  ist,  Nachriche
gegeben  werden;

3)  in  denjenigen  Fällen  aber,  wo  bie  Ubwesenheit
  vom  Amte  über  14  Tage  dauern
soll,  oder  wo  die  Reise  an  Unser  Hoflager,
  oder  in  das  Ausland  gerichtet  werden
will,  soll  zwar  die  Justruirung  der  Urlaubs-Gesuche
  ebenfalls  den  General-Kreis=Kommissariaten
  übertragen  bleiben;  diese
haben  aber,  bevor  sie  bierüber,  nach  den
Borschriften  vom  s.  März  1804,  an  Unser
  Ministerium  des  Innern  gutachtlichen
Bericht  erstatten,  mit  den  treffenden  Appellations-Gerichten
  in  näheres  Benehmen
zu  treten,  und  die  Neusserung  derselben  in
dem  Berichte  ausdrücklich  mie  zu  bemerken.
  «

Wir  werden  sodann  ben  berichtenden  General-Kreis:=
  Kommissartaten  Unsere  Entschliessung
  zur  Bescheidung  der  Bitrtesteller
sowohl,  als  zur  Benachrichtigung  der  betbeiligeen
  Appellations=  Gerichte  eröffnen
lassen.

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