bedarf.
135
Sie gelten als gekündigte Staatsschuldscheine im Sinne des Gesetzes vom
18. August 1879 (Reg. Blatt S. 221).
Die Einschreibung auf den Namen der Inhaber findet nicht statt.
Art. 8.
Die Anstellung auf Lebenszeit findet statt:
1) bei den technischen Bureau-Assistenten (Kap. 118 Tit. 11 Ziff. 14 und 2h,
1
den Bahnmeistern, einschließlich des Aufsehers der Schwellen-Imprägniranstalt
(Tit. 14), den Oberwerkführern und Werkführern (Tit. 27),
sowie bei dem in Kap. 121 Tit. 5 aufgeführten Werftmeister bei der Bodensee-
dampfschifffahrt,
deren Stellen in technische Eisenbahnsekretärsstellen umgewandelt werden;
bei dem Vorstand und dem Buchhalter der Telegraphenwerkstätte, den Telegraphen=
werkführern (Kap. 119/120 Tit. 15), den Postverwaltern, den Vorständen von
Telegraphenämtern (Telegraphenverwaltern) und den Aussichtsbeamten dieser
Aemter (Tit. 16) unter Umwandlung der Telegraphenwerkführersstellen in technische
Telegraphensekretärsstellen und der Telegraphen-Aufsichtsbeamtenstellen, sowie der
Stelle des Buchhalters der Telegraphenwerkstätte in Telegraphen-Sekretärsstellen.
Art. 9.
Das Finanzministerium wird ermächtigt, den Betrag der für den Verzicht Ihrer
Majestät der Höchstseligen Königin-Wittwe auf den Ihrer Majestät nach
Art. 54 des K. Hausgesetzes vom 8. Juni 1828 (Reg. Blatt S. 567) zugestandenen An-
spruch auf Einräumung einer standesmäßig menblirten Residenz und eines anständig
meublirten K. Lustschlosses zum Sommeraufenthalt in dem Vertrag vom 17. Juni 1892
neben einer lebenslänglichen Rente von 15000 /4 vereinbarten einmaligen Leistung von
47000 /¾ den Mitteln der Restverwaltung zu entnehmen.
Art. 10.
Ferner werden aus dem Vermögen der Restverwaltung zu außerordentlichen Staats-
ausgaben bestimmt:
dem Departement des Innern:
1) zu Erbauung einer neuen Neckarbrücke zwischen Berg und Cannstatt, letzte Rate
500 000 4.