Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Geseh, 
betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für auberordentliche 
Hedürrfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1893/95. 
Vom 15. Juni 1893. 
Wilhelm 1II, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
In der Finanzperiode 1893·95 kommen zur Fertigstellung der nachgenannten 
Bahnen die beigesetzten Beträge zur Verwendung und zwar: 
1) der nach Art. 1 des Gesetzes, in Betreff der Beschaffung von Geldmitteln für 
den Eisenbahnbau rc. in der Finanzperiode 1887 89, vom 24. Mai 1887 (Reg. 
Blatt S. 139) zu erbauenden Eisenbahn von Schramberg nach 
Schiltacch 3950000 
2) der nach Art. 2 Ziff. 1 des Gesetz in Vetref der Beschaffung von 
Geldmitteln für den Eisenbahnbau rc. in der Finanzperiode 1889 91, 
vom 28. Juni 1889 (Reg. Blatt S. 197) berzustelenden biciih 
von Nagold nach Altensteiig ’z:4000 
  
zusammen 950 000 % 
Art. 2. 
Für bauliche Anlagen zur Entlastung des Bahnhofs Stuttgart werden 4 137000 4#%4 
bestimmt und zwar: 
1) für eine Verbindungsbahn von Untertürkheim nach Kornwestheim, als erste Rate 
2000000% 
2) für eine Verbindungslinie zwischen der Hauptbahn und der Gäubahn auf der 
Prag bei Stuttgart ’ 400 000 4 
3) für ein zweites Gleis der Bohnsstreil Stuttgart——Hasenberg s1600 
4) für einen auf der Prag anzulegenden Güterbahnhof, als erste Rate 1 000 O00 4% 
5) für die Erweiterung des Bahnhofs Hasenberg . 321000 M
	        
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