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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 21. Juli 1893.
Inhalt:
Verfügung e der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des
Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, betreffend die Einrichiung von Strafregistern und die wechselseitige
Mteüngg der Strafurtheile. Vom 28. Juni 1893. — Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, des
Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die staatliche Anerkennung der Kongregation der Schwestern
von der Buße und der christlichen Liebe aus dem dritten Lirden des heiligen Franziskus zu Heiligenbronn,
Oberamts Oberndorf, und die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an diese Kongregarion. Vom 6. Juli 1893.—
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Kpthellung für die Verkehrsanstalten, des Innern
und der Finanzen, betreffend Vorschriften über die praktische Ausbildung der Regierungsbauführer des Hochbau-
und Bauingenieurfachs. Vom 30. Juni 1893. — Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten.
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen, betreffend
Vorschriften über die Werkstattthätigkeit der Kandidaten des Maschineningenieurfachs vor Ablegung der Vor-
prüfung und über die praktische Ausbildung der Regicrungsbauführer dieser Fachrichtung. Vom 30. Juni 1893. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den
evangelischen Verein in Winnenden, Oberamts Waiblingen. Vom 28. Juni 1898.— Versügung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Einfuhr von Thieren aus Oesterreich-Ungarn. Vom 6. Juli 1893. — Verfügung
des Niistriume, des Innern, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz.
Vom 6. Juli 1893. — Verfügung des #isteriiee des Junern, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von
Thieren aus Italien. Vom 6. Juli — Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und
Szhulwesene, betreffend die 6ul 1509. k öersug Gebühren der Geistlichen für Schulvisitationen. Vom
6. Juli 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Vereinigung
der i des NKonservators und des Vorstands der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthums-
denkmale. Vom 27. Juni 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend
Aenderung in der Aufsicht über das sogenannte Kunst= und Alterthümerkabinet und einen Theil der Sammlung
von Steindenkmalen. Vom 10. Juli 1893. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Annahme
der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungsstatt bei den K. Zoll= und K. Stener-
stellen. Vom 4. Juli 1893.
Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern, des Krirgswesens und der Finanzen,
betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile.
Vom 28. Juni 1893.
Unter Bezugnahme auf die Ministerialverfügung vom 18. September 1882, Reg.-
Blatt S. 298, welche zur Ausführung der von dem Bundesrathe unter dem 16. Juni 1882