Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

Vordruck. 
Regierungsbauführers 
222 
Arbeitsverzeichniß 
des 
den Bochbaufachs 
  
des Bauingenierurfachs 
(Vgl. §. 6 der Verfügung vom 30. Juni 1893, betreffend Vorschriften über die praktische Ausbildung 
der Regierungsbauführer des Hochbau= und Bauingenieurfachs, Reg. Blatt S. 215.) 
  
Zeitangabe. 
Ort der Beschäftigung 
und Bezeichnung der Arbeiten. 
Dienst- 
verhinderun 
durch Krank- 
heit rc. 
(Zahlder Tage.) 
  
Bescheinigungen. 
  
  
I. Vorbereitungsdienst zur Einführung in das 
praktische Bauwesen und den Baubetrieb 
bei 
vom. bis 
II. Dienst bei der Leitung von Bauausführungen 
bei. 
von. bis 
III. Dienst bei einer Baubehörde 
K. 
vom bis 
2c. N. ½# 
IV. Dienst bei einer Oberbehörde 
(K 
vom bis. 
  
 
	        
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