238 Das deulsche Peich und seine rinzelnen Glieder. (Nov. 2.)
parkicipiren werden. Es könnte ja von vornherein eingewendet werden, daß
das Vorgehen der Staaksregierung die Sache umtehrt, da zunächst das Reich
die Steuern zu votiren und dann erst die Einzelstaaten über die Verwendung
der Ueberweisungen sich schlüssig zu machen hätten. Dieser Weg würde
dahin führen, die ganze Steuerreform unmöglich zu machen. Ob der Reichstag
die Steuern bewilligen wird oder nicht, das können wir nicht wissen:
wohl aber wissen wir bestimmt, daß er neue Steuern nicht bewilligt, wenn
er nicht gewiß ist, daß die Beträge zur Entlastung der Steuergahler verwendet
werden sollen. Wenn wir uns nicht in einem verderblichen Cirkel
hin und her bewegen sollen, so muß an irgend einer Stelle ein Anjang gemacht
werden. Die preußische Staatsregierung ist der Meinung, daß dieß
nicht nur geschehen kann, sondern daß es geschehen muß. Ferner wird gejagt:
das Land sei in Beunruhigung, weil es nicht wisse, wieweit die Negierung
mit ihren Steuervorlagen zu gehen brabsichtigt. Man verlangt einen vollständigen
Plan. Ich meinerseits habe nicht die Ansicht, daß dieser Anschanung
die Berechtigung fehlt. So nolhwendig und unentbehrlich die
Steuern an sich sind, so thöricht ist es immer nur von Steuererleichterungen,
von Erlassen zu sprechen, nicht aber von Steuerbewilligungen und vom
Steuerzahlen, so glaube ich doch, daß die Landesvertretung das Recht hat,
zu erfahren, wohin die Wege der Regierung führen. Die Staalsregierung
wird Ihnen eine Gesehvorlage machen, die, wie ich hoffe, in nicht sehr langer
Zeit, vielleicht in zehn bis höchstens viergzehn Tagen, dem Hause zugehen
wird. Dieselbe wird dahin gehen, daß von den Verwendungen der ekwaigen
Beträge, welche aus neuen oder aus der Erhohung bestehender indirecter
Reichsstenern dem Staate zufliesßen. unbeschadet der Forkdauer des Verwendungsgesetzes,
Zug um Zug ein Drittel auf Personalstenern, zwei Drittel
auf Grund= und Gebäudesteuer fallen, derart daß, so weit die Summen
reichen, zunächst die untersten vier Classensteuerstufen muher Hebung gesetzt
werden. Es wird zu erwägen sein, in wie weit auch die übrigen Classenstenerstufen
eine Berücksichtigung bei der Steuerreform finden können. Es
soll sodann die Grund= und Gebändesteuer zur Hälfte- an die Kreise, in hmnover
an die Amtsverbände, überwiesen werden. Der Betrag dieser Verwendungen
wird sich dahin herausstellen, daß nachdem an Classensteuer vorweg
der dreimonatliche Betrag der untersten Stufen mit 16 Mill. in Abrechnung
gebracht sein wird, die Außerhebungssetzung der vier untersten Stufen
für die übrigen neun Monate mit 15 Millionen Mark eintritt, und endlich
an Grund= und Gebändestener 33½ Millionen Mark an die Communalverbäude
überwiesen werden, so daß der Gesammtbetrag sich auf 64½ Mi
Mark beziffert. Was die Classensteuer betrifft, so wird deren Abschaffung
auch in den unteren Stufen nicht für rathsam gehalten werden können. Die
vier unteren Stufen rrntiern. für den Staat eine Einnahme von mehr
als 18 Millionen Mark. An sich wird man diese Steuer nicht für drückend
halten können. Drückend wird die Staatssteuer nur durch die communalen
Zuschläge. Wenn die Summe, welche nach Aufhebung der Classensteuer in
den vier lehten Steuerstufen von dem Staatseinkommen abgezogen werden
muß, durch die dem Staake zufallenden Erträge aus den Reichssleuern vollständig
gedeckt wird, wie ich mit Zuversicht voraussehe, so erregt aber auch
ein solcher Stenererlaß nicht das mindeste Bedenken. Aehnlich wie bei diesen
vier untersten Stufen verhält es sich bei den anderen. Das System der
preußischen Steuergesetzgebung wird durch diesen Fortfall an Classensteuer in
keiner Weise in Frage gestellt werden. (Widerspruch links.) Eine Aenderung
des Stenersystems wird ebenfalls auch nicht durch die Ueberweisung eines
Theiles der Grund= und Gebäudesteuer eintreten. Die Ueberweisung an die
Communalverbände wird nicht eher eintreten, bevor nicht die Deckung des
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