Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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4) Sofern die Gefässe nicht mit einer dicht schließenden, festen Hülse umgeben sind, müssen sie 
unter Benutzung von Papier, Heu, Stroh, Häcksel oder anderem elastischem Material in einem kleinen 
Kistchen derart verpackt werden, daß sie darin beim Transport sicher und fest liegen und, falls mehrere 
Gefässe zusammengepackt werden, nicht aneinander stoßen. 
Am besten bleiben die Proben erhalten, wenn sie in Eis verpackt (in wasserdichten Behältern) 
zur Versendung kommen. Zerbrechliche Cigarrenkisten sind ungeeignet. 
Das Kistchen wird mit deutlicher Adresse und mit der Bezeichnung „durch Eilboten zu 
bestellen“ versehen. 
5) Die Sendung ist, wenn thunlich, zur Beförderung in der Nacht aufzugeben, damit die Tages- 
wärme auf den Inhalt nicht einwirkt.
	        
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