Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Anlage V. 
Wöchentlich dem K. Ministerium des Innern (Cholcrakommission) 
und dem Kaiserlichen Gesundheitsamt einzusenden. 
Nachweisung 
über die in der Zeit vom 
bis 
189 
vorgekommrnen Chuolerafälle. 
Choleraverdächtige Fälle sind nicht aufzunehmen. 
  
Davon 
innerhalb der 
Bemerkungen, 
Namen Einwohner= Neu lebiend Tage Gestorb insbesondere Tag des Ausbruchs 
der Ortschaft zahl vor der estorben im Berichtsorte; 
erkranktrkrankung .. 
(mitAnqabcdcchr-(lcutcVolkS- oder bereits sind: Angabe des Orts, woher die in 
waltungsbezirks). zählung). sind: von krang3 Spalte 4 aufgeführten Personen 
zugegangen zugezogen uU. s. w. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
 
	        
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