Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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b) Karbolsäurelösung. 
Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblich 
theurer, aber nicht wirksamer ist, als die sog. „100 proz. Karbolsäure“, so ist zur Lösung das Seifen- 
wasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches Wasser. 
5. Dampfapparate. 
Am besten sind solche Apparate, in welchen der Dampf unter Ueberdruck (nicht unter ½0 Atmo- 
sphäre) zur Verwendung kommt. Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, ausge- 
bildeten Desinfektoren zu übertragen. 
6. Siedehitze. 
Mehrstündiges Auskochen in Wasser, Salzwasser oder in Lauge wirkt desinfizirend. Die Flüssig= 
keit muß während dieser Zeit beständig im Sieden gehalten werden und die Gegenstände vollkommen 
bedecken. 
Unter den aufgeführten Desinfektionsmitteln ist die Wahl nach Lage der Umstände zu treffen. 
Insbesondere wird, wenn es an der unter Nr. 4 vorgesehenen 100 proz. Karbolsäure mangeln 
sollte, auf die unter 1 bis 3 angegebenen Mittel zurückzugreifen sein. Sollten auch diese Mittel nicht 
zu beschaffen sein, so wird im Nothfall Karbolsäure mit geringerem Gehalt an wirksamen Stoffen, 
welche demgemäß in größerer Menge zu verwenden ist, oder ein anderes wissenschaftlich als gleich- 
werthig anerkanntes Mittel zu verwenden sein. 
II. Anwendung der Besinfektionsmiltel. 
1. Die Ausleerungen der Cholerakranken. 
(Erbrochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen ausgefangen und mit ungefähr gleichen 
Theilen Kalkmilch (I Nr. 1) gründlich gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine Stunde stehen 
bleiben, ehe sie als unschädlich beseitigt werden darf. 
Zur Desinfektion der flüssigen Abgänge kann auch Chlorkalk (1 Nr. 2) benutzt werden. Von 
demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf ½1 der Abgänge hinzu- 
zusetzen und gut damit zu mischen. Die so behandelte Flüssigkeit kann bereits nach 20 Minnten be- 
seitigt werden. 
Unter Umständen können die Entleerungen durch einstündiges Kochen (mit Wasser) unschädlich 
gemacht werden; alsdann sind die Gefäße, welche mit den Entleerungen in Berührung waren, eben- 
falls eine Stunde lang auszukochen. 
Die desinfizirten Ausleerungen können in den Abort oder in die für die sonstigen Abgänge be- 
stimmten Ausgußstellen geschüttet oder vergraben werden. 
Schmutzwässer sind in ähnlicher Weise zu desinfiziren, und zwar ist von der Kalkmilch so- 
viel zuzusetzen, daß das Gemisch rothes Lackmuspapier stark und dauernd blau färbt. Erst eine 
Stunde nach Eintritt dieser Reaktion darf das Schmutzwasser abgelassen werden.
	        
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