Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzklicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche in 
den Vereinigten Staaten von Amerika. 
Vom 26. August 1893. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 30 des Central-Blatts für das 
Deutsche Reich von 1893 erlassene Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung zur Aus- 
stellung ärztlicher Zeugnisse über militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten Staaten 
von Amerika, vom 23. Juli 1893 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 26. August 1893. 
Für den Staatsminister des Innern: 
Rüdinger. Schott von Schottenstein. 
Deu praktischen Arzte Dr. Paul Richard Welcker zu Chicago ist auf Grund des §. 42 Ziffer 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b a. a. O. 
bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. 
Berlin, den 23. Juli 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
gekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend die Abänderung des Verxzeichnisses der Tivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
Vom 6. September 1893. 
Unter Hinweis auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 4. Juli 1890 (Reg.Blatt S. 171) und die Bekanntmachungen vom 17. Februar 
und 28. Oktober 1892 (Reg. Blatt S. 35 und 562) und 9. Februar und 31. Mai 1893 
(Reg. Blatt S. 31 und 160) wird nachstehend eine von dem Reichskanzler in Nr. 29 des 
Central-Blatts für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 19. Juli 1893,
	        
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