Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

305 
  
  
  
  
Betrag der 
zupre, für jede angefangene 
Gefahrenklasse irf5ähalbe Mark 
fah ISs als Pramie des in Betracht 
des berufsgenossenschaftlichen Gefahrentarifs. rl qten kommenden Lohnes 
en nd zu entrichtenden 
" Prämie. 
% Pfennig. 
Gefahrenklasse C. 
Baulackirer, Bauanstreicher, Baumaler, Kunst= und Dekora- 
tionsmaler bei Bauten, Stukkateure. 
Gipser, Tüncher, Verputzer, Weißbinder. 1 
Bauklempner. 3 1½ 
Asphaltirer und Steinsetzer. 
Wegearbeiter. 
Gefahrenklasse D. 
Verfertiger grober Steinwaaren, Steinmetzen ohne Steinbrüche 
und Steinbrecher und ohne Schwemmsteinfabrikation. 
Maurer. 
Zimmerer einschließlich Mühlenbau und Schiffsbau in Holz. 4 2 
Bauschreiner (Tischler) und Einsetzer. 
Schlosser und Anschläger. 
Anbringung und Abnahme von Wetterrouleaux, (Margquisen 
und Jalousien). 
Gefahrenklasse E. 
Einrichter von Gas= und Wasseranlagen. 
Betriebe für Blitzableiter-Anbringung,-Abnahme, -Verlegung 5 2½ 
und -Reparatur. * 
Steinbrecher, Kanal-, Strom= und Teicharbeiter. 
Gefahrenklasse F. 
Dachdecker. 6 3 
Brunnenmacher. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.