Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M 28. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 18. Dezember 1893. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des gewerblichen Sachverständigen- 
vereins für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 9. Dezember 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, betreffend die Ein= und Durchfuhr von Vieh aus Italien. Vom 14. Dezember 1893. 
  
Bekanntmachung des Iunstizministeriums, 
betreffend die Ernennung eines Mitglieds des gewerblichen Sachverständigenvereins für Würt- 
temberg, Baden und gessen. Vom 9. Dezember 1893. 
Seine Königliche Majestät haben am 8. Dezember d. J. zum Mitglied des 
nach dem Reichsgesetz vom 11. Jannar 1876 gebildeten gewerblichen Sachverständigen- 
vereins für Württemberg, Baden und Hessen an Stelle des Kommerzienraths Julius 
Erhard, welcher diese Funktion niedergelegt hat, den Fabrikanten Paul Erhard in 
Gmünd allergnädigst zu ernennen geruht. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Dezember 1876 
(Reg. Blatt von 1877 S. 1 f.) hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 9. Dezember 1893. 
Faber.
	        
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