Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Beleuchtung von Fuhrwerken und Fahrrädern. Verbot der Verwendung roth oder grün ge- 
blendeter Laternen zur Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrräder (Velocipede) bei Nacht. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 29. September 1893. 278. 
von Berlichingen. Abänderung des Familienstatuts der Grafen von Berlichingen, Rossacher Linie. 
Bekanntmachung der Civilkammer des Landgerichts Hall vom 20. April 1893. 87. 
Berufsgenossenschaften s. Unfallversicherung. 
Biersteuer s. Verbrauchsabgaben. 
Bodenbenützung s. Statistik. 
Bodenseeschiffe und 
Bodenseeschifferpatente s. Schiffahrt. 
C. 
Cholera. Maßregeln wider dieselbe. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1893. 245. 
Civilvorsitzende der Ersatzkommissionen s. Militärwesen. 
Congregationen s. Orden. 
Coupons (. Zinsscheine. 
D. 
Desinfektion bei Cholera, Anweisung zur Ausführung derselben. 266. 
Dienstaufsicht über die Gewerbegerichte. Gesetz vom 14. April 1893. 73. 
Dienstprüfungen s. Prüfungen. 
Durchfuhr von Thieren s. Viehseuchen. 
Durchlieferung s. Auslieferung. 
E. 
Eichwesen s. Aichwesen. 
Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Tyrol und Vorarlberg in die württembergischen Grenzbezirke. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1893. 42. 
Einfuhr von Thieren aus Oesterreich-Ungarn. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 6. Juli 1893. 232. 
Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 6. Juli 1893. 233. 
Desgleichen aus Italien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 6. Juli 
1893. 235. und vom 14. Dezember 1893. 316. 
Einfuhr von Schweinen aus Italien nach Tübingen. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 24. November 1893. 310. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtig- 
ten höheren Lehranstalten. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 14. Juni 1893. 179. 
Nachtragsverzeichniß hiezu. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 18. Okto- 
ber 1893. 283.
	        
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