370
Fuhrwerke und Fahrräder (Velocipede) bei Nacht. Verfügung des Ministeriums des
Innern vom 29. September 1893. 278.
Sicherung der militärischen Friedens-Pulvermagazine gegen Feuersgefahr. Ver-
fügung des Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1893. 279.
Prüfung der Handfeuerwaffen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
vom 9. Oktober 1893. 282.
Gewerbeinspektion. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Novbr. 1893. 297.
Einfuhr von Schweinen aus Italien nach Tübingen. Bekanntmachung des Mini-
steriums des Innern vom 24. November 1893. 310.
Ein= und Durchfuhr von Vieh aus Italien. Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern vom 14. Dezember 1893. 316.
s. auch Auslieferung und Krankenversicherung.
Prüfungen. Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Unterbediensteten des äußeren
Eisenbahnbetriebsdienstes. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 27. Dezember 1892. 1.
Vorschriften über die praktische Ausbildung der Regierungsbauführer des Hochbau-
und Bauingenieurfachs. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 30. Juni 1893. 213.
Vorschriften über die Werkstattthätigkeit der Kandidaten des Maschineningenieur=
fachs vor Ablegung der Vorprüfung und über die praktische Ausbildung der Regierungs-
bauführer dieser Fachrichtung. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegen-
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens
und der Finanzen vom 30. Juni 1893. 223.
Abänderung der Bestimmungen für die Abhaltung von Reifeprüfungen an den zehn-
klassigen Realanstalten. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom
2. November 1893. 302.
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen und
Prüfungsanstalt für Handfeuerwaffen s. Handfeuerwaffen.
Pulvermagazine. Sicherung der militärischen Friedens-Pulvermagazine gegen Feuersgefahr.
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1893. 279.
O
Quadt-Wykradt-Isny. Verzicht des Grafen Otto von Quadt-Wykradt-Isny auf seine Stellung
als Haupt seines standesherrlichen Hauses und auf den Besitz der Standesherrschaft Isny.
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 20. November 1893. 307.
Radfahr-(Velociped-) Verkehr. Verbot der Verwendung roth oder grün geblendeter Laternen
zur Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrräder (Velocipede) bei Nacht. Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 29. September 1893. 278.