Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

370 
Fuhrwerke und Fahrräder (Velocipede) bei Nacht. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 29. September 1893. 278. 
Sicherung der militärischen Friedens-Pulvermagazine gegen Feuersgefahr. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1893. 279. 
Prüfung der Handfeuerwaffen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 9. Oktober 1893. 282. 
Gewerbeinspektion. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Novbr. 1893. 297. 
Einfuhr von Schweinen aus Italien nach Tübingen. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 24. November 1893. 310. 
Ein= und Durchfuhr von Vieh aus Italien. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 14. Dezember 1893. 316. 
s. auch Auslieferung und Krankenversicherung. 
Prüfungen. Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Unterbediensteten des äußeren 
Eisenbahnbetriebsdienstes. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 27. Dezember 1892. 1. 
Vorschriften über die praktische Ausbildung der Regierungsbauführer des Hochbau- 
und Bauingenieurfachs. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 30. Juni 1893. 213. 
Vorschriften über die Werkstattthätigkeit der Kandidaten des Maschineningenieur= 
fachs vor Ablegung der Vorprüfung und über die praktische Ausbildung der Regierungs- 
bauführer dieser Fachrichtung. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens 
und der Finanzen vom 30. Juni 1893. 223. 
Abänderung der Bestimmungen für die Abhaltung von Reifeprüfungen an den zehn- 
klassigen Realanstalten. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 
2. November 1893. 302. 
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen und 
Prüfungsanstalt für Handfeuerwaffen s. Handfeuerwaffen. 
Pulvermagazine. Sicherung der militärischen Friedens-Pulvermagazine gegen Feuersgefahr. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1893. 279. 
O 
Quadt-Wykradt-Isny. Verzicht des Grafen Otto von Quadt-Wykradt-Isny auf seine Stellung 
als Haupt seines standesherrlichen Hauses und auf den Besitz der Standesherrschaft Isny. 
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 20. November 1893. 307. 
Radfahr-(Velociped-) Verkehr. Verbot der Verwendung roth oder grün geblendeter Laternen 
zur Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrräder (Velocipede) bei Nacht. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 29. September 1893. 278.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.