Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Revidirter  Prämientarif  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft.
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  2.  Dezember  1893.  311.
Ermächtigung  nachstehender  Amtskorporationen  zur  Uebernahme  der  Unfallversicherung
der  bei  ihren  Regiebauarbeiten  beschäftigten  Arbeiter  auf  eigene  Rechnung  (Bekanntmachungen
des  Ministeriums  des  Innern):
Eßlingen  (vom  16.  September  1893).  276.
Ludwigsburg  (vom  12.  Januar  18983).  18.
Münsingen  (vom  18.  Juli  1893).  242.
Neresheim  (vom  25.  August  1893).  271.
Neuenbürg  (vom  25.  August  1893).  271.
Tuttlingen  (vom  27.  Januar  1893).  25.
Welzheim  (vom  30.  Oktober  1893).  286.
Universität  Tübingen  s.  Hochschulen.

V.

Velociped-(Radfahr-)  Verkehr.  Verbot  der  Verwendung  roth  oder  grün  geblendeter  Laternen
zur  Beleuchtung  der  Fuhrwerke  und  Fahrräder  (Velocipede)  bei  Nacht.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  29.  September  1893.  278.

Verbrauchsabgaben.  Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Göppingen  zur  Erhebung  örtlicher  Verbrauchsabgaben
  von  Bier  und  Fleisch.  Königliche  Verordnung  vom  13.  Mai  1893.  84.

Ermächtigung  der  Gemeinde  Kißlegg  zur  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
von  Bier.  Königliche  Verordnung  vom  13.  Mai  1893.  85.

Ermächtigung  der  Gemeinde  Feuerbach  zur  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Bier.  Königliche  Verordnung  vom  4.  November  1893.  301.

Verbrecher  .  Auslieferung.

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  s.  Militärwesen.

Verkehrsanstalten.  Vorschriften  über  die  Ausbildung  und  Prüfung  der  Unterbediensteten  des
äußeren  Eisenbahnbetriebsdienstes.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  27.  Dezember  1892.  1.

Gesetz,  betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahnbau,  sowie  für
außerordentliche  Bedürfnisse  der  Verkehrsanstaltenverwaltung  in  der  Finanzperiode  1893|95,
vom  15.  Juni  1893.  156.  Berichtigung:  Jahrgang  1894  S.  11.

s.  auch  Schiffahrt,  Viehseuchen  und  Zwangsenteignung.

Versicherungsgesellschaften.  Bestätigung  des  General-Agenten  der  Basler  Lebensversicherungs-Gesellschaft.
  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  18.  Jannar  1893.  19.

Viehdurchfuhr  und

Vieheinfuhr  s.  Viehseuchen.

Viehseuchen.  Vollzug  des  Viehseuchen-Uebereinkommens  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Oesterreich-