Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Weinberge. Gesetz, betreffend die Steuerbefreiung neubestockter Weinberge vom 29. März 1893. 39. 
s. auch Nachbarrecht. 
Welzheim s. Unfallversicherung. 
Z. 
Zahlungen. Annahme der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungs- 
statt bei den K. Zoll= und K. Steuerstellen. Bekanntmachung des Finanzministeriums 
vom 4. Juli 1893. 239. 
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst und Militärwesen. 
Zimmeröfen s. Feuerpolizei. 
Zinsscheine. Annahme der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungs- 
statt bei den K. Zoll= und K. Steuerstellen. Bekanntmachung des Finanzministeriums 
vom 4. Juli 1893. 239. 
Zollwesen s. Zinsscheine. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Gemeinde Rexingen, Oberamts Horb, zur Erwerbung 
des für die Korrektion der Vizinalstraße von Rexingen nach Grünmettstetten erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 12. Mai 
1893. 83. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung 
der Bahnstation Altbach erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Königliche Verordnung vom 23. Juli 1893. 241. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung 
des Bahnhofs Göppingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Königliche Verordnung vom 16. Dezember 1893. 317. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).