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Weinberge. Gesetz, betreffend die Steuerbefreiung neubestockter Weinberge vom 29. März 1893. 39.
s. auch Nachbarrecht.
Welzheim s. Unfallversicherung.
Z.
Zahlungen. Annahme der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungs-
statt bei den K. Zoll= und K. Steuerstellen. Bekanntmachung des Finanzministeriums
vom 4. Juli 1893. 239.
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst und Militärwesen.
Zimmeröfen s. Feuerpolizei.
Zinsscheine. Annahme der Zinsscheine württembergischer Staatsschuldverschreibungen an Zahlungs-
statt bei den K. Zoll= und K. Steuerstellen. Bekanntmachung des Finanzministeriums
vom 4. Juli 1893. 239.
Zollwesen s. Zinsscheine.
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Gemeinde Rexingen, Oberamts Horb, zur Erwerbung
des für die Korrektion der Vizinalstraße von Rexingen nach Grünmettstetten erforderlichen
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 12. Mai
1893. 83.
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung
der Bahnstation Altbach erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 23. Juli 1893. 241.
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung
des Bahnhofs Göppingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 16. Dezember 1893. 317.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).