Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

7V. 
Regierungsblatt 
Köuigreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 13. April 1893. 
  
Inhalt: 
Gesetz, betreffend die Steuerbefreiung neubestockter Weinberge. Vom 29. März 1893. 
  
Gesetz, betreffend die Stenerbefreiung neubestockter Weinberge. 
Vom 29. März 1893. 
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Wenn auf einem in dem Grundsteuerkataster als Weinberg verzeichneten Grundstück 
die Rebanlage auf einer Fläche von mindestens einem Ar erneunert wird, so bleibt diese 
Fläche auf Antrag des Eigenthümers oder Nutznießers von dem auf die Erneuerung 
folgenden Steuerjahr an fünf Jahre lang von der Staats-, Amtskörperschafts= und 
Gemeindestener frei. 
Der Meßgehalt der von der Steuer frei zu lassenden Fläche wird von der örtlichen 
Stenersatzbehörde soweit nöthig mittelst Schätzung festgestellt, bei welcher die Zahl der 
neugepflanzten Rebstöcke und die örtliche Bestockungsdichtigkeit der Weinberge zu Grund
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.