Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

125 
13. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. Mai 1894. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 1. Mai 1894. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 1. Mai 1894. 
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Dienstag den 15. Mai dieses Jahres 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 1. Mai 1894. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Riecke. Schott von Schottenstein. Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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