Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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14. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 18. Mai 1894. 
  
InhalW: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des K Kriegswrsens, „betreffer end eine Aenderung des Verzeichnisses 
der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Vom 4. Mai 1 ekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Beglaubigung von sushberfeninelhe für den Eisenbahnverkehr. Vom 5. Mai 
1894. — Verfügung des Ministeriums des Innern: betreffend das Ve * gder Ein- und Durchfuhr von 
Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Frankreich. Vom 8. Mai 1894. 
  
Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betrefsend eine Aenderung des Verzeichnisses der Tivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
Vom 4. Mai 1894. 
Unter Hinweis auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 1. Juli 1890 (Reg. Blatt S. 171) und die Bekanntmachungen vom 17. Fe- 
brnar und 28. Oktober 1892 (Reg. Blatt S. 35 und 562) und 9. Februar, 31. Mai 
und 6. September 1893 (Reg. Blatt S. 31, 160 und 272) wird nachstehend eine von 
dem Reichskanzler in Nr. 18 des Central-Blattes für das Deutsche Reich erlassene Be- 
kanntmachung vom 20. April 1894, betreffend eine Aenderung des Verzeichnisses der 
Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Mai 1894. 
Pischek. Schott v. Schottenstein.
	        
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