Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Bekanntmachnung des Ministerinms des Innern, 
betrefsend die Gebühren für die thierärztliche Untersuchung der vom Ansland eingeführten Thiere. 
Vom 22. Juni 1894. 
Die Gebühren für die thierärztliche Untersuchung der vom Ausland über Friedrichs- 
hafen zur Einfuhr oder Durchfuhr gelangenden Thiere siud wie folgt festgesetzt worden: 
für Pferdd .. . 1. M. 50 H für jedes Stück; 
für Esel, Maulthiere eder Maulesel. —. „ 75 „„ „ „ 
für Ochsen, Stiere und Kühe . „ 75 „„ „ „ 
für Jungvieh im Alter bis zu 2½ 2 — „ 50 „„ „ „ 
für Kälber unter 6 Wochen — „ 20 „„ „ „ 
für Schweine, Schafe und Ziegen .. —. 10 „ „ 
Die Gebühren sind von dem Einführenden an die Hofendirektion Friedrichshafen 
zu entrichten. 
Stuttgart, den 22. Juni 1894. 
* Pischek. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Bezirksverein für Anstellung von 
Krankenpflegerinnen in Heidenheim. Vom 2. Juli 1894. 
Seine Königliche Majestät haben am 1. Juli ds. Is. allergnädigst geruht, 
dem Bezirksverein für Anstellung von Krankenpflegerinnen in Heiden- 
heim die juristische Persönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der 
Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 2. Juli 1894. * 
Pischek. 
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten. 
Vom 4. Juli 1894. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu Nr. 27 des Central- 
Blatts für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 27. Juni 1894, betreffend
	        
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