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b. gegen Strafgefangene:
Schmälerung der Kost je um den andern Tag, jedoch nicht länger als acht Tage.
Die Disciplinarstrafen unter a Ziff. 2 und 3 können verbunden zur Anwendung
gebracht werden. (Vgl. Art. 7 des Ausführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom
4. März 1879, Reg. Blatt S. 50, und Art. 5 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871,
betreffend Aenderungen des Landesstrafrechts und der Strafprozeßordnung bei Einführung
des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, Reg. Blatt S. 380.)
S. 38.
Fesseln dürfen in dem Gefängniß nicht als Disciplinarstrafmittel, sondern nur dann
angelegt werden, wenn es wegen besonderer Gefährlichkeit des Gefangenen, namentlich
zur Sicherung Anderer erforderlich erscheint, oder wenn er einen Selbstentleibungs= oder
Entweichungsversuch gemacht oder vorbereitet hat.
Zulässige Arten der Fesselung sind:
Die Anlegung von Hand= und Fußschellen nebst den dazu gehörigen Ketten,
das Anschließen an die Wand oder an den Fußboden, in außerordentlichen
Fällen auch die Anlegung der Handstange. Auch kann nöthigenfalls statt der
gewöhnlichen Fesseln die Zwangsjacke angewendet werden. Bei weiblichen
Gefangenen ist nur die Anlegung von Hand= oder Fußschellen gestattet, welche
letztere durch eine leichte eiserne Kette in der Art zu verbinden sind, daß das
Gehen nicht unmöglich gemacht ist. Sofern übrigens die Fesselung auf die
Gesundheit des Gefangenen von Einfluß sein kann, ist das Gutachten des
Gefängnißarztes einzuholen. Das sogenannte Kurz= oder Krummschließen ist
unter keinen Umständen erlaubt.
Ist wegen besonderer Dringlichkeit des Falls die Maßregel der Fesselung von einem
Gefängnißbediensteten getroffen worden, so ist sofort die Entschließung des Gefängniß-
vorstands einzuholen. Die in dringlichen Fällen vorgenommene Fesselung eines Unter-
suchungsgefangenen unterliegt der Genehmigung des Richters.
F. 39.
Der Erlassung einer Disciplinarstrafverfügung muß ein summarisches Verfahren
vorausgehen, in welchem dem Gefangenen über die ihm zur Last gelegte Verfehlung sich
zu verantworten Gelegenheit gegeben wird.