Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Evangelischer  Vereinin  Aalen  s.  Juristische  Persönlichkeit.
Evangelischer  Verein  in  Ludwigsburg  (.  Juristische  Persönlichkeit.
Erpropriation  s(.  Zwangsenteignung.

F.
Familienfideikommiß.  Eintritt  des  Grafen  Ludwig  von  Pückler-Limpurg  auf  Burgfarrnbach
bei  Nürnberg  in  den  Alleinbesitz  der  Standesherrschaft  von  Limpurg-Gaildorf.  Bekanntmachung
  der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  vom  2.  Juni  1894.  132.
Feuerlöschordnung.  Vollziehung  der  Landesfeuerlöschordnung.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  31.  März  1894.  51.
Finanzgesetz.  Gesetz,  betreffend  einen  Nachtrag  zum  Finanzgesetz  für  die  Finanzperiode  1893/95,
vom  18.  März  1894.  45.
Fischerei.  Ausübung  derselben.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom
1.  Juni  1894.  135.
Fischversandtgefässe.  Beglaubigung  von  Fischversandtgefässen  für  den  Eisenbahnverkehr.  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  5.  Mai  1894.
Flößerei.  Polizeiordnung  für  die  Schifffahrt  und  Flößerei  auf  dem  Reckar.  Verfügung  des  Ministeriums
  des  Innern  vom  17.  April  1894.  89.
Flurkarten.  Erhaltung  und  Fortführung  der  Flurkarten  und  Primärkataster.  Verfügung  der
Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  1.  August  1894.  235.
Frankreich  f.  Viehseuchen.
Friedrichsorden  s.  Medaillen.
G.

Gebäranstalt  in  Stuttgart  s.  Staatskrankenanstalten.
Gebäudebrandschadensumlage  für  das  Jahr  1894.  Verfügung  des  Ministeriums  des
Innern  vom  13.  Januar  1894.  5.
Gebühren  für  die  thierärztliche  Untersuchung  der  vom  Ausland  eingeführten  Thiere.  Bekanntmachung
des  Ministeriums  des  Innern  vom  22.  Juni  1894.  182.
Vergütungen  für  den  Einzug  der  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsbeiträge.  Verfügung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  28.  November  1894.  325.
Gefängnisse.  Bestimmungen  über  die  Einrichtung  der  amtsgerichtlichen  Gefängnisse,  die  Ordnung.
und  die  Dienstaussicht  in  denselben.  Königliche  Verordnung  vom  24.  Juli  1894.  219.
Gefangene  s.  Gefängnisse.
Geislingen  (.  Notariate.
Gemeindebeamte.  Geseßz,  betreffend  die  Amtsenthebung  dienstunfähiger  Körperschaftsbeamten,
vom  25.  Juni  1894.  159.
Gesetz,  betreffend  die  Pensionsrechte  der  Körperschaftsbeamten  und  ihrer  Hinterbliebenen,
vom  25.  Juni  1894.  163.
Vollziehung  dieses  Gesetzes.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  1.  Dezember
  1894.  326.