Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Krankenanstalten s. Irrenanstalten und Staatskrankenanstalten. 
Krankenpflegerinnen, Bezirksverein für Anstellung von solchen in Heidenheim s. Juristische 
Persönlichkeit. 
Kriegsleistungen. Ausführungsbestimmungen zu dem Neichsgesetz über die Kriegsleistungen. Be- 
kanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 27. März 1894. 85. 
Auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildete Lieferungsverbände und 
hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständige Behörden. Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 21. September 1894. 299. 
Kulturveränderung s. Flurkarten. 
L 
Landesfeuerlöschordnung. Vollziehung derselben. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
31. März 1894. 51. 
Landtag. Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamtsbezirke Ehingen und Laupheim. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2. Januar 1894. 1. 
Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für die Stadt Ulm. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 2. Februar 1894. 9. 
Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Königliche Verordnung vom 22. Fe- 
bruar 1894. 15. und vom 1. Mai 1894. 125. 
Landwehrbezirkseintheilung, Abänderung derselben s. Militärwesen. 
Lebensversicherung s. Versicherungsgesellschaften. 
Lehrerinnen= und Erzieherinnen-Verein in Stuttgart f. Juristische Persönlichkeit. 
Limpurg-Gaildorf s. von Pückler-Limpurg. 
M. 
Maaß= und Gewichtswesen (. Aichwesen. 
Maul= und Klauenseuche (. Viehseuchen. 
Medaillen. Abänderung des §. 3 Abs. 1 der Königlichen Verordnung, betreffend die Stiftung einer 
neuen Verdienstmedaille zum K. Friedrichsorden und Abänderung der bisherigen Bestim- 
mungen über die Verdienstmedaillen vom 1892. Königliche Verordnung vom 
14. Dezember 1894. 345. 
Medizinalwesen. Gebühren für die thierärztliche Untersuchung der vom Ausland eingeführten 
Thiere. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 22. Juni 1894. 182. 
Abänderung des Statuts für die Staatsirrenanstalten vom 21. Januar 1875. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 5. November 1894. 311, 
Abänderung der Ministerial-Verfügung vom 18. Oktober 1873 in Betreff des Betriebs 
und der Ueberwachung von Privatirrenanstalten. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 7. November 1894. 315. 
Einführung einer neuen Arzneitaxe. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums vom 
17. Dezember 1894. 343. 
s. auch Cholera, Prüfungen, Staatskrankenanstalten und Viehseuchen.
	        
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