Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Meßurkunden s. Flurkarten. 
Militäranwärter. Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter im Civilstaatsdienst. 
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien vom 23. Mai 1894. 131. 
Militärfiskus s. Pfändung. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1894. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 30. Dezember 1893. 3. 
Abänderungen der Landwehr-Bezirks heilung. Bekanntmachung derselben Ministerien 
vom 2. Februar 1894. 15. 
Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär= und Marine- 
verwaltung auf Land= und Wasserwegen. (Sp gsvorschrift.) Verfügung 
der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheiling für die Verkehrsanstalten, des 
Innern und des Kriegswesens vom 23. Februar 1894. 36. 
Ansführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz über die Kriegsleistungen. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 27. März 1894. 85. 
Aenderung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Bekannt- 
machung derselben Ministerien vom I. Mai 18941. 127. 
Abänderungen der Landwehr--Bezirks-Eintheilung. Bekanntmachung derselben Ministerien 
vom 23. Mai 1894. 132. 
Wehrordnung. Berichtigung. 134. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im 
Schutzgebiet von Togo. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens 
vom 4. Juli 1894. 201. 
Auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildete Lieferungsverbände und 
Hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständige Behörden. Bekanntmachung 
derselben Ministerien vom 21. September 1894. 299. 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Spanien über die gegenseitige Ablieferung 
von Deserteuren der Kriegsmarine. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 24. Ok- 
tober 1894. 308. 
Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pen- 
sionen der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von 
Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 
12. Dezember 1894. 346. 
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 28. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt 
S. 463) über den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 4. Dezember 1894. 354. 
Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1895. Bekannt- 
machung derselben Ministerien vom 27. Dezember 1894. 359. 
s. auch Einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Milzbrand s. Viehseuchen. 
 
	        
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