Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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W. 
Waarenverkehr. Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Staaten eingehenden Waaren. 
Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 22. März 1894. 50. 
Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Ausfuhr nach Rußland. Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 7. April 1894. 85. 
Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien. Bekannt- 
machung des Finanzministeriums vom 12. April 1894. 87. 
Wegarbeiten. s. Unfallversicherung. 
Wehrordnung. Berichtigung. 134. 
Wein (. Zollwesen. 
Wiesensteig f. Notariate. 
3. 
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Militärwesen, Prüfungen und Ursprungszeugnisse. 
Zollwesen. Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und-Moste. Bekanntmachung des Finanzministeriums 
vom 18. Juli 1894. 207. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für 
die Verlängerung des Kreuzungsgleises auf der Station Plüderhausen erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 9. Januar 
1894. 7. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
der Verbindungsbahn Untertürkheim— Kornwestheim erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 16. Februar 1894. 13. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau 
der Verbindungslinie zwischen der Hauptbahn und der Gäubahn auf der Prag bei Stuttgart, 
eines zweiten Gleises der Bahnstrecke Stuttgart — Hasenberg und eines auf der Prag 
anzulegenden Güterbahnhofs erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsent- 
eignung. Königliche Verordnung vom 4. April 1894. 83. 
Ermächtigung der Gemeinde Stetten im Remsthal, Oberamts Cannstatt, zur Erwer- 
bung des für die Erbauung einer Nachbarschaftsstraße von Stetten nach Eßlingen erfor- 
derlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 
22. August 1894. 281. 
Zwangsvollstreckung. Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und 
der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen 
von Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 
12. Dezember 1894. 346. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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