195
M 15.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. Juli 1895.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesammtoerzeichniß der zur
Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigten Lehranstalten. Vom 19. Juni 1895.
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von ZBeugnissen über die wissenschaftliche
tesähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten.
Vom 19. Juni 1895.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der Nr. 24 des
Central-Blatts für das Deutsche Reich von 1895 erlassene Bekanntmachung vom
11. Juni 1895, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Militärdienst berechtigten
Lehranstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 19. Juni 1895.
Pischek. Schott v. Schottenstein.