Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

Regierungs--Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  23.  Mai  1851.
Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Geseo,  betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern  bis  letzten  Juni  1851.

Verfügungen  ver  Departement.  Verfügung,  betreffend  einige  Zusätze  zu  der  Instruktion  zum  Vollzug
des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  des  Amts=  und  Gemeindeverbands  auf  sämmtliche  Theile  des  Staatsgebiets.
—  Verfügung,  betreffend  die  Anordnung  und  Beaussichtigung  des.  ieraelitischen  Religionsunterrichts  in  der  Schule.
—  Verfügung,  betreffend  die  Forterhebung  der  Stenern.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesetz,

betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern  bis  letzten  Juni  1851.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen

Stände,  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Einziger  Artikel.

Der  in  dem  Gesetz  vom  15.  Oktober  1850,  Reg.  Blatt  S.  349  beftimmte  Zeitraum
für  die  einstweilige  Forterhebung  der  Steuern  und  Abgaben  nach  Maaßgabe  des  Finanzgesetzes
  für  1818,  Reg.  Blatt  von  1849,  S.  321,  wird  vorbehältlich  der  mit  der  Verabschiedung
  des  Hauptfinanzetats  für  1872  eintretenden  Aenderungen,  bis  zum  letzten  Juni  1851