Metadata : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

938  Schwaben  u.  Neuburg.

(1  768)  in  Füßen  und  Kempten  die  ersten  Steine  gelegt,  auf  denen  die
nächstfolgenden  Zeiten  fortbauten.  Bald  darauf  erfolgte  die  Gründung  des
Klosters  Ottenbeuren  (766).  Zur  Bildung  eigentlicher  Schulen  mag  es
aber  wohl  erst  gekommen  sein,  nachdem  die  Aachener  Synode  vom  Jahre
789  die  hierauf  bezüglichen  Bestimmungen  erlassen  hatte.  Bekanntlich  verordnete
  sie,  daß  an  den  Kathedralkirchen  wie  in  den  Klöstern  Schulen  angelegt
  werden  sollen  und  so  erscheint  denn  bereits  unter  Bischof  Simpert
807)  an  der  Kathedrale  zu  Augsburg  eine  förmliche  Theologenschule,  die
ein  Jahrhundert  später  sich  solchen  Rufes  erfreute,  daß  ihr  Ludwig  das  Kind
anvertraut  wurde  und  Ulrich,  der  nachmalige  Bischof,  von  St.  Gallen  zurückgekehrt,
  seine  Studien  daselbst  vollendete.  Freilich  glänzte  damals  auf
dem  Bischofsstuhle  zu  Augsburg  selbst  einer  der  gelehrtesten  Männer,  Adalbero
  (7  909),  dem  ebenso  umfassendes  Wissen  in  der  Theologie  und  Geschichte
  als  gründliche  Kenntniß  der  Musik  nachgerühmt  wird.  Vor  ihm
aber  hatten  zwei  andere  gelehrte  Bischöfe  regiert,  Nidgar  (1830)  und  Witgar
  (/  886),  welche  ihre  Bildung  in  Ottenbeuren  empfingen,  wo  nach  ausdrücklichen
  Nachrichten  wie  auch  in  Kempten  (namentlich  unter  dessen  drittem
Abte  Agabit,  k#  817)  bereits  ansehnliche  Handschriftensammlungen  angelegt
waren.

Es  scheint  uns  überflüssig  hier  näher  auf  den  Unterrichtsgang  der  damaligen
  Gelehrtenschulen  und  auf  die  von  ihnen  benützten  Hilfsmittel  einzugehen,
  da  wir  nur  wiederholen  könnten,  was  in  dieser  Richtung  schon  von
unsern  Vorgängern,  und  besonders  ausführlich  in  der  Darstellung  über
Volksbildung  in  Oberbayern,')  gesagt  worden  ist.  Selbstverständlich  hatten
auch  die  schwäbischen  Klöster  sog.  innere  und  äußere  Schulen.  In  den  Visitationspunkten
  einer  Angsburger  Synode  vom  Ende  des  8.  oder  Anfang  des
9.  Jahrhunderts  kommt  aber  auch  die  Frage  vor,  ob  der  Land  pfarrer  einen
Kleriker  habe,  der  die  Schule  halten  könne?  Aus  den  Ackten  derselben
Synode  erhellt  zugleich,  welche  Anforderungen  an  die  Priester  im  Allgemeinen
in  wissenschaftlicher  Beziehung  gemacht  wurden.  Sie  sollen  das  Gebet  des
Herrn  und  den  apostolischen  Glauben  in  lateinischer  und  deutscher  (tam  latine
  duam  barbarice)  Sprache  lernen,  das  Sacramentarium,  Lectionarium,
die  Kirchenzeitrechnung,  das  Bußgesetz,  das  Pfalterium,  die  Homilien  für
die  Sonn=  und  Festtage  verstehen,  das  Examen  der  Katechumenen  wissen,  die
vierzig  Homilien  des  hl.  Gregor  fleißig  lesen  und  die  Rede  von  den  70  Jüngern,
  die  der  Herr  zur  Verkündigung  seines  göttlichen  Wortes  ausschickte,
auswendig  lernen.  Man  darf  diese  Bestimmungen  wiederholen  und  kann
doch  der  Versuchung  widerstehen,  in  landläufige  Klagen  über  die  „rohe  Unwissenheit“
  des  Klerus  jener  Zeit  einzustimmen.  Ein  Klerus,  dem  dieselbe
Synode  ans  Herz  legt,  nach  Amt  und  Krankenbesuch  an  die  Handarbeit  zu

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1)  Bavaria,  Bd.  I  S.  ö1off.