938 Schwaben u. Neuburg.
(1 768) in Füßen und Kempten die ersten Steine gelegt, auf denen die
nächstfolgenden Zeiten fortbauten. Bald darauf erfolgte die Gründung des
Klosters Ottenbeuren (766). Zur Bildung eigentlicher Schulen mag es
aber wohl erst gekommen sein, nachdem die Aachener Synode vom Jahre
789 die hierauf bezüglichen Bestimmungen erlassen hatte. Bekanntlich verordnete
sie, daß an den Kathedralkirchen wie in den Klöstern Schulen angelegt
werden sollen und so erscheint denn bereits unter Bischof Simpert
807) an der Kathedrale zu Augsburg eine förmliche Theologenschule, die
ein Jahrhundert später sich solchen Rufes erfreute, daß ihr Ludwig das Kind
anvertraut wurde und Ulrich, der nachmalige Bischof, von St. Gallen zurückgekehrt,
seine Studien daselbst vollendete. Freilich glänzte damals auf
dem Bischofsstuhle zu Augsburg selbst einer der gelehrtesten Männer, Adalbero
(7 909), dem ebenso umfassendes Wissen in der Theologie und Geschichte
als gründliche Kenntniß der Musik nachgerühmt wird. Vor ihm
aber hatten zwei andere gelehrte Bischöfe regiert, Nidgar (1830) und Witgar
(/ 886), welche ihre Bildung in Ottenbeuren empfingen, wo nach ausdrücklichen
Nachrichten wie auch in Kempten (namentlich unter dessen drittem
Abte Agabit, k# 817) bereits ansehnliche Handschriftensammlungen angelegt
waren.
Es scheint uns überflüssig hier näher auf den Unterrichtsgang der damaligen
Gelehrtenschulen und auf die von ihnen benützten Hilfsmittel einzugehen,
da wir nur wiederholen könnten, was in dieser Richtung schon von
unsern Vorgängern, und besonders ausführlich in der Darstellung über
Volksbildung in Oberbayern,') gesagt worden ist. Selbstverständlich hatten
auch die schwäbischen Klöster sog. innere und äußere Schulen. In den Visitationspunkten
einer Angsburger Synode vom Ende des 8. oder Anfang des
9. Jahrhunderts kommt aber auch die Frage vor, ob der Land pfarrer einen
Kleriker habe, der die Schule halten könne? Aus den Ackten derselben
Synode erhellt zugleich, welche Anforderungen an die Priester im Allgemeinen
in wissenschaftlicher Beziehung gemacht wurden. Sie sollen das Gebet des
Herrn und den apostolischen Glauben in lateinischer und deutscher (tam latine
duam barbarice) Sprache lernen, das Sacramentarium, Lectionarium,
die Kirchenzeitrechnung, das Bußgesetz, das Pfalterium, die Homilien für
die Sonn= und Festtage verstehen, das Examen der Katechumenen wissen, die
vierzig Homilien des hl. Gregor fleißig lesen und die Rede von den 70 Jüngern,
die der Herr zur Verkündigung seines göttlichen Wortes ausschickte,
auswendig lernen. Man darf diese Bestimmungen wiederholen und kann
doch der Versuchung widerstehen, in landläufige Klagen über die „rohe Unwissenheit“
des Klerus jener Zeit einzustimmen. Ein Klerus, dem dieselbe
Synode ans Herz legt, nach Amt und Krankenbesuch an die Handarbeit zu
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1) Bavaria, Bd. I S. ö1off.