Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

246 
2) Von Schussenried nach Buchau. 
Für diese Bahn kommen zur Verwendung 440 000 = 
Von den Betheiligten ist die Erstattung der auf 35 000 veranschlagten 
Kosten für den dauernd erforderlichen Grund und Boden zu übernehmen und 
der vorübergehend erforderliche Grund und Boden zur Benützung für die Zeit 
des Bedürfnisses, sowie das für den Betrieb in Buchau erforderliche Wasser 
kostenfrei zur Verfügung zu stellen und außerdem ein baarer Beitrag zu den 
Baukosten im Betrag von 35 000 zu leisten. 
Art. 2. 
Zur Fortsetzung des Baues der nach Art. 2 Ziff. 1 des Gesetzes in Betreff der 
Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau rc. in der Finanzperiode 1893/|95 
vom 15. Juni 1893 (Reg. Blatt S. 156) herzustellenden Verbindungsbahn von Unter- 
türkheim nach Kornwestheim werden als zweite Baurtee 5770 000% 
und für den nach Art. 2 Ziff. 4 desselben Gesetzes anzulegenden 
Güterbahnhof auf der Prag als weiterer Bedarf . .. 63680 000 4 
bestimmt. — 
Zusammen 6 400 000 MA 
Art. 3. 
Es werden bestimmt für die Herstellung eines zweiten Gleises der Bahnstrecke 
Bietigheim—Jagstfeld mit Erweiterung der Zwischenstationen und gleichzeitiger Aus- 
führung eines Rangierbahnhofs bei Heilbronn als vierte Ratt.. 1 800 000 4 
Art. 4. 
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen 
Bahnen werden 4440000 MA 
verwendet und zwar: 
1) für die Ausdehnung der elektrischen Beleuchtung auf dem Bahnhof Stuttgart, 
weiterer Bedarf . .. 155 000 4, 
2) für die Vergrößerung der Wagenwerstätte Cannstatt vierte Rate 300 000 MA, 
3) für die Erweiterung des Bahnhofs Göppingen, dritte Rate 80 000 J, 
4) für Grunderwerbungen zur Erweiterung des Bahnhofs Stuttgart 1 600 000 ¾, 
5) für den Bau einer neuen Lokomotivwerkstätte in Eßlingen mit Zufahrtsgleis 
und zehn Beamten= und Arbeiter-Wohngebäuden und für die Herstellung einer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.