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2) Von Schussenried nach Buchau.
Für diese Bahn kommen zur Verwendung 440 000 =
Von den Betheiligten ist die Erstattung der auf 35 000 veranschlagten
Kosten für den dauernd erforderlichen Grund und Boden zu übernehmen und
der vorübergehend erforderliche Grund und Boden zur Benützung für die Zeit
des Bedürfnisses, sowie das für den Betrieb in Buchau erforderliche Wasser
kostenfrei zur Verfügung zu stellen und außerdem ein baarer Beitrag zu den
Baukosten im Betrag von 35 000 zu leisten.
Art. 2.
Zur Fortsetzung des Baues der nach Art. 2 Ziff. 1 des Gesetzes in Betreff der
Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau rc. in der Finanzperiode 1893/|95
vom 15. Juni 1893 (Reg. Blatt S. 156) herzustellenden Verbindungsbahn von Unter-
türkheim nach Kornwestheim werden als zweite Baurtee 5770 000%
und für den nach Art. 2 Ziff. 4 desselben Gesetzes anzulegenden
Güterbahnhof auf der Prag als weiterer Bedarf . .. 63680 000 4
bestimmt. —
Zusammen 6 400 000 MA
Art. 3.
Es werden bestimmt für die Herstellung eines zweiten Gleises der Bahnstrecke
Bietigheim—Jagstfeld mit Erweiterung der Zwischenstationen und gleichzeitiger Aus-
führung eines Rangierbahnhofs bei Heilbronn als vierte Ratt.. 1 800 000 4
Art. 4.
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen
Bahnen werden 4440000 MA
verwendet und zwar:
1) für die Ausdehnung der elektrischen Beleuchtung auf dem Bahnhof Stuttgart,
weiterer Bedarf . .. 155 000 4,
2) für die Vergrößerung der Wagenwerstätte Cannstatt vierte Rate 300 000 MA,
3) für die Erweiterung des Bahnhofs Göppingen, dritte Rate 80 000 J,
4) für Grunderwerbungen zur Erweiterung des Bahnhofs Stuttgart 1 600 000 ¾,
5) für den Bau einer neuen Lokomotivwerkstätte in Eßlingen mit Zufahrtsgleis
und zehn Beamten= und Arbeiter-Wohngebäuden und für die Herstellung einer