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kleineren Betriebswerkstätte in Bietigheim mit zwei Dienstwohngebäuden im
Ganzen als erste Ratet 500000 -,
6) für die Erweiterung der Station VohingenSersheim 160 000
7) für die Verlängerung des Kreuzungsgleises der Station Sulz 45 000 4.
8) für die Einrichtung zentraler Weichen= und Signalstellung auf größeren Sta-
tionen, weiterer Bedaf. 550 000 4
9) für die ersteriung des Oberbaus der Bauthehrsnite Mühlacker— un, erste
Ratt 10 M
Art. 5.
Für die Erbauung von weiteren Familienwohnungen für Unterbedienstete der Ver-
kehrsanstalten in Stuttgart werden als dritte Ratt. 1000000 “
bestimmt.
Art. 6.
Für die Bearbeitung neuer Bahnprojekte werden 20 000 bestimmt.
Art. 7.
Für Zwecke der Post= und Telegraphen-Verwaltung werden 265000 -4
bestimmt und zwar:
1) für die Herstellung eines Postgebäudes am Bahnhof in Heidenheim 79000 -4,
2) für die Vergrößerung des Postgebäudes auf dem Bahnhof in Reutlingen
110 000 K#,
3) für die Herstellung eines Postgebäudes am Bahnhof in Schorndorf 76.000 -.
Art. 8.
Sofern für die in Art. 2 bis 4 erwähnten Bauten Grunderwerbungen erforderlich
werden, sind die Kaufschillinge für die Bauplätze der Gebäude, sowie für die Grundflächen
der Stationsanlagen, wie bisher, von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten.
Aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung werden bestimmt:
für die Bahn von Lauffen a. N. nach Güglingen 130000 M
und für die Bahn von Schussenried nach Buchhuu 410000
Zur Deckung des weiteren Aufwands nach Art. 1 bis 7 sind Staatsanlehen unter
möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die