Full text : Friedrich August III. König von Sachsen. Ein Lebensbild.

 

August  II.  jäh  aus  dem  Leben  geschieden  und  damit  kam
König  Johann,  damals  noch  im  rüstigsten  Mannesalter  von
53  Jahren,  zur  Regierung.  Dem  Prinzen  Georg  fiel  hiermit
aller  menschlicher  Voraussicht  entgegen  die  Sekundogenitur
zu.  Eine  von  der  Urgroßmutter  Maria  Antonia,  einer
Wittelsbacherin,  veranlaßte  Vermögensstiftung,  die  in  einer
Jahresrente  von  85000  Talern  bestand,  verblieb  dem  Prinzen
bis  zum  19.  Juni  1902,  dem  Tage  der  Thronbesteigung,
worauf  ihr  Nießbrauch  an  unseres  jetzigen  Königs  jüngeren
Bruder,  Prinzen  Johann  Georg  überging.

Mit  dem  Eintritt  des  Prinzen  Georg  in  diese  Sekundogenitur
  war  jedoch  nicht  allein  eine  materielle  Frage  verknüpst,
  sie  gewann  auch  insofern  politische  Bedeutung,  als
der  Prinz  nün  dem  Throne  näher  trat,  wenn  auch  damals,
1854,  noch  kaum  an  die  Möglichkeit  zu  denken  war,  daß
ihm  die  Vorsehung  bestimmen  würde,  noch  im  hohen  Alter,
angesichts  des  bald  vollendeten  70.  Lebensjahres,  die  Zügel
der  Regierung  zu  führen.  —  „Zu  spät“,  hat  er  selbst  1902
zum  Bürgermeister  von  Leipzig  gesagt,  als  dieser  von  einer
„Wendung  durch  Gottes  Fügung“  sprach,  und  in  diesen  zwei
Worten  hat  er  resigniert  zusammengefaßt,  was  die  große
Tragik  jedes  Menschenlebens,  ob  des  Bettlers  oder  des
Königs,  bedeutet,  daß  jedem  Dasein  durch  Gottes  Fügung  die
Schranken  von  unverrückbaren  Naturgesetzen  bestimmt  sind.

Zeitlich  und  wohl  auch  innerlich  nicht  ohne  Zusammenhang
  mit  dem  Übergang  der  Sekundogenitur  an  weiland
Prinzen  Georg,  stehen  die  Heiratspläne,  welche  zuerst  1855
in  den  Vordergrund  traten.  Graf  Karl  Vitzthum  von  Eckstädt
war  damals,  im  Jahre  nach  dem  Tode  König  Friedrich
August  II.,  nach  Lissabon  entsendet  worden,  um  König  Dom
Pedro  V.  im  Namen  des  Königs  Johann  zu  seinem  Re-12