Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Ingstetten — Ennabeuren — Feldstetten — Zainingen — Gruorn bis zur Abzweigung des 
Weges in das Böttenthal und von hier aus durch eine gerade Linie bis zum Dorf 
Auingen begrenzt wird. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Militär- 
verwaltung durch den Militär-Intendanturrath Wunderlich vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Intendantur des XIII. (Königlich Württember- 
gischen) Armeekorps bestellt. 
Unser Ministerium des Kriegswesens ist mit der Vollziehung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Gegeben Villa Seefeld bei Rorschach, den 3. August 1895. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Faber. Schott von Schottenstein. Pischek. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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