Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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9. August d. Is. nicht mehr abgegeben werden dürfen, gegen einwandfreie Präparate 
franko gegen franko umzutauschen. 
2) Der Taxpreis für das geprüfte Serum wird nach dem Gehalt an Immunisie- 
rungseinheiten und dem jeweiligen Fabrikpreis für 100 Immunisierungseinheiten berechnet. 
Zur Zeit ist der Maximalberechnungspreis von den in Ziff. 1 genannten Fabrikations- 
stätten für den Verkehr mit den Apotheken einheitlich für 100 Immmnisierungseinheiten 
auf 35.— festgesetzt, so daß sich der Fabrikpreis für ein Fläschchen, enthaltend Serum 
mit 1000 Immnmnisierungseinheiten, im Höchstfalle auf 3 .sM 50 J stellt. 
Wegen der Preisermäßigung für Krankenanstalten u. dergl. wird noch besondere 
Bekanntmachung erfolgen. 
3) Dem Apotheker stehen für seine Bemühungen beim Vertriebe des Diphtherieserum 
für 100 Immunisierungseinheiten 7 1 „, mindestens aber bei dem einzelnen Fläschchen 
50 „J und höchstens 1 4 zu. 
Stuttgart, den 12. August 1895. 
K. Medizinalkollegium. 
Geßler. 
Gedruct bei G. Hasselbrink (Ehr. Scheufele).
	        
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