Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Bekanntmachnng des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den württembergischen Pferdezuchtverein 
in Stuttgart. Vom 22. Oktober 1895. 
Seine Königliche Majestät haben am 21. Oktober ds. Is. allergnädigst geruht, 
dem württembergischen Pferdezuchtverein in Stuttgart die juristische Persönlichkeit 
auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 22. Oktober 1895. 
Pischet. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Junnern, 
bekreffend die Anfallversicherung der Regie-Tiefbauarbeiter der Amtskörperschaften und Gemeinden. 
Vom 23. Oktober 1895. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage sind die 
Amtskörperschaft Stuttgart und die sämmtlichen Gemeinden des Oberamtsbezirks Stutt- 
gart, beziehungsweise soweit sie abgesonderten Aufwand auf Regie-Tiefbauarbeiten zu machen 
haben, die Theilgemeinden mit Ausnahme der je eine eigene Markung bildenden Staats- 
domäne Hohenheim, Gemeindebezirks Plieningen, der Hofdomäne Klein-Hohenheim, 
Gemeindebezirks Birkach, und des Roth= und Schwarzwildparks, Gemeindebezirks Both- 
nang, die Gemeinden und Theilgemeinden unter Haftung der Amtskörperschaft für die 
Kosten, gemäß §. 4 Ziff. 3 des B fallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 als 
befähigt erklärt und ermächtigt worden, die Unfallversicherung der von ihnen bei Regie- 
wegbau= und Unterhaltungsarbeiten sowie sonstigen Tiefbau= und Nebenarbeiten beschäf- 
tigten Personen vom 1. Januar 1896 ab auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Als gemeinsame Ausführungsbehörde für diese Unfallversicherungseinrichtung ist der 
Amtsversammlungsausschuß des Bezirks Stuttgart gemäß §. 46 des Bauunfallver- 
sicherungsgesetzes bestellt worden. 
Stuttgart, den 23. Oktober 1895. 
Pischek. 
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Gebuckt bei G. Hasselbrink (Ehr. Scheufele).
	        
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