Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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M 30. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 26. November 1895. 
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 20. November 1895. — Bekannt- 
machung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für dar Regierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1890. Vom 7. November 1895. 
  
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 20. November 1895. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Mittwoch, den 4. Dezember d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Bebenhausen, den 20. November 1895. 
Wilheln. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Riecke. Schott von Schottenstein. Pischek.
	        
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