Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten, 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 30. November 1895. 
Pischek. Schott v. Schottenstein. 
Nachtrags-Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vgl. Bekanntmachung vom 11. Juni 1895, Centr.-Bl. S. 189.)7) 
Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Geffentliche Vehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der 
zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Norden:*) Gymnasium (bisher ohne Dispensationsbefugniß). 
Wandsbek: Gymnasium (bisher: verbunden mit Real-Progymnasium. — Letzteres ist zu Michaelis 
1895 eingegangen). 
b. Real--Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Hannover: Leibnizschule (Real-Gymnasium) — bisher Leibniz-Real-Gymnasium, unter A. b. I des 
Hauptverzeichnisses. — 
) Württ. Reg. latt S. 100. 
*) Gymnasium mit der Befugniß, Befähigungszeugnisse auch seinen von dem Unterricht im Griechischen 
dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regel- 
mäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein 
Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
	        
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