Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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c. Ober-Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Flensburg: K Ober-Realschule (mit wahlfreiem Unterricht in der Handelswissenschaft — verbunden 
mit Landwirthschaftsschule) — bisher Realschule, unter C. b. I des Hauptverzeichnisses. — 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der 
ersten (obersten) Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
b. Realschulen. 
Greßherzetzthum Hessen. 
Gernsheim: 1 Realschule (bisher: höhere Bürgerschule, unter C. d. 1 des Hauptverzeichnisses). 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur 
Darlegung der Befähigung gefordert wird. 
b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Berlin: Neunte Realschule. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895. 
c. Real-Progymnasien. 
Känigreich Preußen. 
Wandsbek: Das mit dem Gymnasium verbundene Real-Progymnasium ist zu Michaelis 1895 einge- 
gangen. 
#. Höhere Bürgerschulen. 
Großherzozthum Hessen. 
Dieburg: Höhere Bürgerschule (1 Realschul-Abtheilung und Progymnasial-Abtheilung). 
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Abtheilungen rückwirkende Kraft bis zum 
Ostertermin 1895. 
e. Andere öffentliche Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Flensburg: # Landwirthschaftsschule (verbunden mit Ober-Realschule).
	        
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