Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Tübingen die juristische Persönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehält- 
lich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 10. Dezember 1895. 
Pischek. 
tekanntmachung des Ministeriums des Jnnern, 
betreffend die Auflösung des Württembergischen evangelischen Schullehrer-Unterstützungsvereins in 
Stuttgart. Vom 10. Dezember 1895. 
Nachdem der Württembergische evangelische Schullehrer-Unterstützungsverein in Stutt- 
gart, welchem durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
3. Juni 1846 (Reg. Blatt S. 284) die juristische Persönlichkeit verliehen worden ist, (zu 
vergl. die Bekanntmachungen des Ministeriums des Innern vom 12. Jannar 1865, Reg.- 
Blatt S. 3, und vom 29. August 1884, Reg. Blatt S. 202) mit Genehmigung der K. 
Staatsregierung seine Auflösung beschlossen hat, wird dies hiemit zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart, den 10. Dezember 1895. 
Pischek. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Aenderung des Namens des neuen Unterstützungsvereins für Lehrer-, Lehrers-Wittwen 
und -Waisen in Alm und die Verlegung des Sitzes dieses Vereins nach Siuttgark. 
Vom 10. Dezember 1895. 
Nachdem der neue Unterstützungsverein für Lehrer, Lehrers-Wittwen und -Waisen 
in Ulm, welchem durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät 
vom 29. Mai 1873 (Reg. Blatt S. 239) die juristische Persönlichkeit verliehen worden 
ist, mit Genehmigung der K. Staatsregierung den Namen: „Württembergischer 
evangelischer Schullehrer-Unterstützungsverein“ angenommen und seinen 
Sitz nach Stuttgart verlegt hat, wird dies hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 10. Dezember 1895. 
66 Pischek.
	        
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