Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Verein von Kinderfreunden in 
Stuttgart. Vom 14. Jannar 1895. 
Seine Königliche Majestät haben am 14. Januar d. Is. allergnädigst geruht, 
dem Verein von Kinderfreunden in Stuttgart die juristische Persönlichkeit auf 
Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 14. Januar 1895. Pischek. 
Sekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebilderten Lieferungsverbände 
und die hinsichtlich der Kriegelristungen der Gemeinden zuständigen Behörden. 
Vom 21. Jannar 1895. 
Auf Grund einer in der Nr. 41 des Centralblatts für das Deutsche Reich vom 
Jahre 1894 erschienenen Berichtigung und unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 21. September 189.41 (Reg. Blatt 
S. 299) wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in dem zur Bekannt- 
machung des Reichskanzlers vom 24. Juli 1894 (Reg. Blatt S. 300) als Beilage C ge- 
hörigen Verzeichniß der hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Be- 
hörden (a. a. O. S. 301) unter 1. Preußen in Spalte III die vier letzten Absätze (von 
„In der Provinz Westfalen“ und bis „Landvögte") zu streichen sind. 
Stuttgart, den 21. Jannar 1895. 
Pischek. Schott v. Schottenstein. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien. Vom 24. Januar 1895. 
Die Zulassung der Einfuhr von Rindvieh aus Italien in die Schlachthöfe der 
Städte Stuttgart, Ulm und Heilbronn (zu vergl. Bekanntmachung vom 29. Sep- 
tember 1894, Reg. Blatt S. 304) ist, insoweit der Transport durch die Schweiz statt- 
findet, auf Ochsen und Schlachtkälber beschränkt worden. 
Stuttgart, den 24. Januar 1895. Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.
	        
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