35
M 3.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. Februar 1895.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der bei Regiewegarbeiten und
sonstigen Regietiefbauarbeiten der Amtskörperschaften und Gemeinden beschäftigten Personen. Vom 26. Ja-
nuar 1895. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend eine Aender-
ung des Verzeichnisses der Eivilvorsitzenden der Ersatommissionen Vom 29. Jannar 1895. — Bekannt-
machung des Ministerinms des Innern, belreffend einen Nachtrag zum Arzneibuch für das Deutsche Reich.
Vom 30. Januar 1895. — Verfügung des Ninanzministeriumn, betreffend die Verlegung des Sitzes des
Kameralamts Nenthin nach Herrenberg und die Gleichstellung der Kameralamtsbezirke mit den Oberamts-
bezirken. Vom 21. Jannar 1895.— Bekanntmachung des Landes- erscerungsgmts, betreffend den Prämien=
tarif der Versicherungsanstalt der Württ. g fsg Vom 22. Jannar 1895.
tekanntmachung des Ministeriume des Innern,
betreffend die Unfallversicherung der bei Regiewegarbeiten und sonstigen Regietiefbanarbeiten der
Amtskörperschaften und Gemeinden beschäftigten personen. Vom 26. Januar 1895.
Mit Wirkung vom 1. Febrnar 1895 ab sind die sämmtlichen Gemeinden bezw.
Theilgemeinden des Oberamtsbezirks Neresheim mit Ausnahme der Theilgemeinde
Kapfenburg unter Haftung der schon früher für die Unfallversicherung ihrer Regieweg-
arbeiter für leistungsfähig erklärten Amtskörperschaft Neresheim für die Kosten gemäß
§. 4 Ziff. 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 zu der Uebernahme
der Unfallversicherung der von ihnen bei Regiewegarbeiten beschäftigten Personen für
leistungsfähig erklärt und ermächtigt worden.