Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
24. Januar 1895. 34 und vom 7. März 1895. 71. 
Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf 
dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 25. September 1895. 277. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigten Lehranstalten. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 19. Juni 1895. 195. 
Nachtragsverzeichniß hiezu. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 30. No- 
vember 1895. 338. 
Eisenbahnen und Eisenbahnbauten s. Verkehrsanstalten. 
Erholungshaus, erstes öffentliches, in Heilbronn, Stiftung s. Juristische Persönlichkeit. 
Ersatzwesen s. Militärwesen. 
Evangelische Geistliche. Gesetz, betreffend das Disziplinarverfahren gegen evangelische Geistliche, 
vom 18. Juli 1895. 233. 
Kirchliches Gesetz, betreffend die Behandlung dienstlicher Verfehlungen und die un- 
freiwillige Pensionirung der Geistlichen, vom 18. Juli 1895. 235. 
Königliche Verordnung, betreffend das Inkrafttreten dieses Gesetzes, vom 18. Juli 
1895. 244. 
Evangelischer Verein in Hall s. Juristische Persönlichkeit. 
Expropriation s. Zwangsenteignung. 
F. 
Feiertage s. Bürgerliche Feiertage. 
Feldmesser. Prüfung und Bestellung öffentlicher Feldmesser und die Ausführung der Vermessungs- 
arbeiten. Königliche Verordnung vom 21. Oktober 1895. 301. 
Ausführung und Revision der Vermessungsarbeiten. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 24. Oktober 1895. 311. 
Festtage s. Bürgerliche Feiertage und Gewerbeordnung. 
Finanzwesen. Steuererhebung vom 1. April 1895 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
22. März 1895. 75. 
Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1895 bis 31. März 1897, vom 
18. Juli 1895. 223. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für 
außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstalten-Verwaltung in der Finanzperiode 1895/97, 
vom 14. Juli 1895. 245. 
Voranschlag der sämmtlichen Staatsausgaben und zeinnahmen für die Finanzperiode 
1. April 1895/97. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 20. Juli 1895. 253.
	        
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