Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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der wahlberechtigten Rittergutsbesitzer. Beilage J. und II. der Verfügung des Ministeriunis 
des Innern, betreffend die Vornahme einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten 
Kammer der Ständeversammlung, vom 27. Dezember 1894. 2. 
S. 
Sachverständigengebühren. Die dem veterinärtechnischen Kollegium der Thierärztlichen Hochschule 
in Stuttgart für Begutachtungen in Angelegenheiten der Rechtspflege zu gewährenden Ver- 
gütungen. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Kirchen= und Schulwesens 
vom 14. Oktober 1895. 297. 
Gebühren für die Prüfung und Revision von Dampfkesseln. Verfügung des Mini- 
steriums des Innern vom 23. Dezember 1895. 349. 
Sachverständigen erein. Ernennung von Mitgliedern des künstlerischen Sachverständigenvereins 
für Württemberg, Baden und Hessen. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 
6. Mai 1895. 162. 
Schießplatz s. Militärwesen. 
Schiffahrt. Vorschriften für die Sicherheit der Bodenseeschiffahrt. Königliche Verordnung vom 
23. Januar 1895. 17. 
Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Stoffe auf dem Bodensee. König- 
. liche Verordnung vom 23. Januar 1895. 
Schillerverein, schwäbischer, in Marbach-Stuttgart s. Juristische Persönlichkeit. 
Schonzeit s. Fischerei. 
Schramberg s. Gewerbegerichte. 
Schullehrer-Unterstützungsverein. Auflösung des Württembergischen evangelischen Schullehrer= 
Unterstützungsvereins in Stuttgart. Bekanntmachung des Ministeriums der Innern vom 
10. Dezember 1895. 345. 
Aenderung des Namens des neuen Unterstützungsvereins für Lehrer-, Lehrers-Wittwen 
und -Waisen in Ulm und die Verlegung des Sitzes dieses Vereins nach Stuttgart. Be- 
kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. Dezember 1895. 345. 
Schulwesen. Gesetz, betreffend die allgemeine Fortbildungsschule und die Sonntagsschule, sowie 
sonstige Bestimmungen über die Volksschule vom 22. März 1895. 77. Berichtigung 
100 und 160. 
Ausführung dieses Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schul- 
wesens vom 25. März 1895. 83. 
Schwäbischer Schillerverein in Marbach-Stuttgart s. Juristische Persönlichkeit. 
Schweine s. Einfuhr und Viehseuchen. 
Seuchen s. Viehseuchen. 
Signalwesen. Vorschriften für die Sicherheit der Bodenseeschiffahrt. Königliche Verordnung vom 
23. Januar 1895. 17. 
Sonntage s. Bürgerliche Feiertage.
	        
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