Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 12. Februar 1895. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 9. Februar 1895. 
  
Kfüönigliche Verordnung, 
betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 9. Februar 1895. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, die Stände- 
versammlung auf 
Mittwoch, den 20. Februar 1895 
zur Eröffnung des neuen Landtags in Unsere Haupt= und Residenzstadt Stuttgart 
einzuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder der beiden Kammern am Dienstag den 
19. Februar 1895 sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legitimiren. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 9. Februar 1895. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Niecke. Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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