Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Anlage II. 
Tehrplan für die Sonntagsschule. 
8. 1. 
Da die Sonntagsschule in 3 Jahren nur über 120 Stunden verfügt, so vermag 
sie neuen Stoff nur in mäßigem Umfang zu bieten und muß sich im Wesentlichen auf 
die Erhaltung des früher Erlernten beschränken. 
8. 2. 
Die Vertheilung der Zeit geschieht in der Weise, daß der Religion, dem Rechnen, 
dem Aufsatz und den Realien je ¼ der verfügbaren Zeit zugewiesen wird. 
Uebrigens kommt von diesen 4 Lehrfächern nur die Religion in jeder Unterrichts- 
stunde mit dem Zeitmaß von ¼/ Stunde zur Behandlung; in den anderen Fächern wird 
in angemessener Abwechslung Unterricht ertheilt unter Einhaltung des angegebenen Zeit- 
maßes. 
In einklassigen Schulen, in welchen der Jahresunterricht sich für eine Abtheilung 
auf 20 Stunden beschränkt, ist vom Unterricht in Realien abzusehen. 
S. 3. 
Der Aufsatz behandelt im 1. Jahr Briefe, Benachrichtigungen und Bestellungen, im 
2. Jahre Berichte, Eingaben und Zeugnisse, im 3. Jahre Rechnungen, Quittungen, 
Urkunden. 
Hiebei ist auf gute und korrekte Form, auf angemessene Fassung der Anreden und 
Adressen, auf saubere und gefällige Handschrift zu achten. Es sind Musterhefte anzulegen. 
S. 4. 
Der Rechenunterricht besteht hauptsächlich in tüchtiger Uebung des Kopfrechnens. 
Die Aufgaben sind den praktischen Bedürfnissen des Lebens entsprechend zu wählen. 
S. ö. 
Im Raalienunterricht ist Gesundheitslehre und außerdem in den Sonntagsschulen 
für die weibliche Jugend Hauswirthschaftliches, in denen für die männliche Jugend 
Bürgerkunde zu behandeln. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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