Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

129 
wiesen und der vorübergehend nöthige Grund und Boden kostenfrei zur Verfügung 
gestellt, oder, statt der Eigenthumsüberweisung, genügende Sicherheit für ldie Erstattung 
der für die Bahn Beilstein—Heilbronn zu 909 450 ¾ und für die Bahn Münsingen— 
Schelklingen zu 320 000 /¾ veranschlagten Grunderwerbungskosten geboten sein wird. 
Art. 3. " 
Für die Herstellung eines o auf der Prag an der Bahnstrecke Stuttgart— 
Feuerbach werden . . 65000 MA 
und für die Erbauung von zwei Wohngebärden für Wertstättearbeiter daselbst 
50 000 4 
bestimmt. 
Art. 4. 
Für die Vermehrung des Fahrbetriebsmaterials der Staatseisenbahnen werden 
2500000 A. 
bestimmt. 
Art. 5. 
An den Kosten der in Art. 1 und 3 erwähnten Bauten sind die Kaufschillinge für 
die Bauplätze der Gebäude, sowie für die Grundflächen der Stationsanlagen, wie bisher, 
von der Grundstocksverwaltung zu bestreiten. 
Aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung werden bestimmt für die Bahnstrecke 
Beilstein— Heilbron. 360000 — 
Der Bedarf für die Bahnstrede Münsingen— Schelklingen ist zunächst den beim Bau 
der Bahnstrecke Reutlingen—Münsingen erübrigten Restmitteln zu entnehmen. 
Zur Deckung des weiteren Aufwands nach Art. 1 bis 4 sind Staatsanlehen unter 
möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Finanzen, beuglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch 
die ständische Schuldenverwal gsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung 
Unseres Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 19. Mai 1896. 
Wilheln. 
Mittnacht. Faber. Sarwey. Niecke. Pischek. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.